Hier finden Sie uns:
Beratung und Verkauf
Auerspergstraße 13
1080 Wien
Zentrale und Produktion
Wilhelminenstraße 28-30
1160 Wien
Tel.: (+43) 01 402 13 79
Fax: (+43) 01 402 13 79 72
| AGB's |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Georg Senft Ges.m.b.H. 1. Allgemeines Die nachstehend angeführten Bedingungen sind integrierender Bestandteil aller von uns gelegten Anbote und geschlossenen Verträge. 2. Anbote und Annahme Unsere Anbote sind freibleibend, Verträge kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge zustande. Die in unseren Anboten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Preise, Leistungen und ähnliches sind nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 3. Preise Unsere Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, ab Werkstatt, ausschließlich Verpackung und aller Nebenspesen. Allen Preisen ist die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Allfällige Montagekosten werden von uns gesondert verrechnet. 4. Lieferung, Gefahrenübergang a.) Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Lieferungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Schadensersatz. Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind möglich. Bestellte Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzuges vom Auftraggeber zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt die Ware als übernommen, der Auftraggeber hat die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu tragen. b.) Gefahrenübergang bei Verkauf „ab Werk“. Bei Verkauf „ab Werk“ geht die Gefahr vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über, wenn die Ware dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber den Zeitpunkt mitteilen, von dem ab dieser über die Ware verfügen kann. Diese Mitteilung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Auftraggeber die hiezu üblicherweise notwendigen Maßnahmen treffen kann. Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. 5. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind netto bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht. Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns spesenfrei angenommen. 6. Verzug Unabhängig von der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind wir im Falle eines Verzuges berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 Prozentpunkten über der von den österreichischen Großbanken durchschnittlich gewährten Primerate an Kreditkunden bester Bonität in Rechnung zu stellen. Im Verzugsfall sind wir außerdem berechtigt, weitere Lieferungen bis zur Bezahlung der offenen Rechnungen zu verweigern. 7. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Solange uns das Eigentumsrecht zusteht, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferten Gegenstände ohne unsere Zustimmung von ihrem Standort zu entfernen oder durch Verleihen, Vermieten, Verpfänden, Sicherungsübereignung oder in anderer Weise über sie zu verfügen. Von Pfändungen und Beschlagnahmen hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu verständigen. Ist der Auftraggeber berechtigt, die von uns gelieferten Gegenstände weiterzuveräußern, so tritt er uns bereits jetzt seine Ansprüche aus den Kaufverträgen mit seinen Abnehmern ab. Falls der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die Gegenstände vom Auftraggeber herauszuverlangen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und dem Abtransport der gelieferten Gegenstände in unsere Räume liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor; insbesondere werden die Pflichten des Auftraggebers auf Zahlung des Kaufpreises oder eventueller Kaufpreisraten nicht berührt. 8. Gewährleistung Wir gewähren eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: a.) Bei Sicherheitsarbeiten ist die Gewährleistung für elektrische Verschleißteile sowie für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder natürliche Abnützung entstanden sind, ausgeschlossen. Dies gilft auch, wenn der Auftraggeber von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den gelieferten Waren vornimmt. b.) Wir sind berechtigt, uns von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Beweisminderung dadurch zu befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen oder eine Verbesserung vornehmen oder das Fehlende nachtragen. c.) Von uns gelieferte Messinggegenstände werden mit einer farblosen Lackierung überzogen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Beständigkeit der Lackierung. d.) Wir übernehmen keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit von Schlüsseln, die von uns nur nach Vorlage eines Musters oder des entsprechenden Schlosses angefertigt wurden, ohne dass diese von uns an Ort und Stelle getestet werden können. e.) Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. 9. Mängelrüge Die gelieferte Ware und die geleisteten Arbeiten sind bei Übernahme zu prüfen. Mängel sind auf dem Übernahmeschein schriftlich festzuhalten; später auftretende Mängel sind binnen 3 Tagen schriftlich bekanntzugeben. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung; der Aufraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu fordern. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen und haben mit der Fälligkeit der Rechnung, mit Ausnahme der bemängelten Positionen, nichts zu tun. Lässt sich der Auftragnehmer die mangelhaften Ware oder Teile zwecks Nachbesserung oder Ersatz zurücksenden, so übernimmt der Auftraggeber, falls nicht anders vereinbart, die Kosten und Gefahr des Transports. Die Rücksendung der nachgebesserten oder ersetzten Ware oder Teile an den Auftraggeber erfolgt, falls nicht anders vereinbart wird, auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu schriftlich Zustimmung gegeben hat. Bemängelungen von Warenlieferung sind ausschließlich in unseren Geschäftsräumen möglich. 10. Schadenersatz Bei Leistungsstörungen, wie etwa Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit und ähnliches, gelten die gesetzlichen Regelungen mit der Maßnahme, dass wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. 11. Ansichtsware Von uns zur Ansicht überlassene Gegenstände müssen binnen 10 Tagen an uns zurückgestellt werden. Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig sind wir zur Rücknahme nicht mehr verpflichtet, die gelieferten Gegenstände werden dann von uns zum Neuwert in Rechnung gestellt. 12. Umtausch Vom Auftraggeber selbst gewählte Ware wird von uns weder zurückgenommen noch umgetauscht. 13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Der Auftraggeber darf die sich aus dem Kaufvertrag unmittelbar ergebenden Ansprüche ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte nicht abtreten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten Gegenforderungen gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen; die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nicht zulässig. Die Beseitigung von Mängeln können wir verweigern, solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen, insbesondere auf Bezahlung des Kaufpreises, nicht erfüllt. 14. Schriftform Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Neben der schriftlichen Bestellung bestehen keine mündlichen Vereinbarungen. 15.Erfüllungsort Erfüllungsort für an uns leistende Zahlungen ist Wien. 16.Gerichtsstand Für sämtliche Streitigkeiten aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist Wien. 17.Anzuwendendes Recht Für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unseren Auftraggebern gilt die Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes als vereinbart.
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